Ob eine WEG 3 oder 12 Einheiten umfasst, hat kaum einen Einfluss auf den Verwaltungsaufwand.
Jedoch führt die Aufteilung der Verwaltergebühren auf weniger Parteien zu höheren Kosten pro Eigentümer.
Unabhängig von der Größe der WEG umfasst die Verwaltung stets die vollständige Buchhaltung, Kontoführung, Bearbeitung der Eingangsrechnungen, Einzug und Überwachung des Hausgeldes, die Erstellung der Hausgeldabrechnung und die Organisation einer Eigentümerversammlung.
Leistungen, die über die Standardverwaltung hinausgehen, wie das Einholen von Angeboten für Instandhaltungen, das Erstellen der Tagesordnung für die Eigentümerversammlung, das Ablesen und Melden von Zählerständen oder das Lösen interner Streitigkeiten, werden von den Eigentümern selbst übernommen.
Auf keine Leistung muss jedoch vollständig verzichtet werden. Gegen zusätzliche Vergütung können alle gewünschten Leistungen in Anspruch genommen werden.